Spätestens am 31.07. müssen alle elektronischen Kassensysteme mit TSE-Anbindung (incl. Software- und Cloudbasierten Systemen, Taxameter, Wegstreckenzählern usw.) über das Elster-Portal der Finanzverwaltung gemeldet sein.

Falls Sie ein solches System einsetzen und Sie die Meldung noch nicht vorgenommen haben, planen Sie bitte genügend Vorlaufzeit hierfür ein. Liegt Ihnen noch kein Elster-Zertifikat vor, weisen wir darauf hin, dass einige Werktage vergehen, bis ein neues Elster-Zertifikat einsatzbereit ist.

Detaillierte Informationen zur Kassenmeldung finden Sie in der beigefügten Anlage sowie in der Ausfüllanleitung des BMF.

Den Link zum Elster-Portal finden sie hier: https://www.elster.de/eportal/start

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie wünschen, dass unsere Kanzlei die Meldung für Sie vornimmt.

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